Praxis Ute

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Die Behandlung

Jede Psychotherapie muss indivuell auf den Patienten und mit dem Patienten abgestimmt werden, da jeder Patient aufgrund anderer schwieriger Lebensumstände, Umgebungsbedingungen oder Beziehungen in eine Krise geraten ist. Daher ist zu Beginn einer Psychotherapie erst einmal eine Phase des Kennenlernens dieser Umstände und Festsetzung gemeinsamer Therapieziele notwendig.

Ich bin als tiefenpsychologische Psychotherapeutin bei der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen, habe aber aufgrund vieler Fort- und Weiterbildungen auch in anderen Gebieten umfangreiche Fachkenntnisse erworben, die in ihre Therapie einfliessen werden. Hierzu können u. a. auch traumatherapeutische Methoden gehören.

In der Therapie können einerseits aktuelle Probleme (Ängste, schwierige Lebensumstände, Krankheiten), aber auch länger zurückliegende biografische Ereignisse/Beziehungen, die aktuell noch psychisch wirksam sind, bearbeitet werden.  Eine Therapie ist immer eine "Arbeit an sich selbst", die in Zusammenarbeit mit dem Therapeuten dazu führen soll, dass sich Ihre Lebenszufriedenheit und -qualität wieder verbessert.

Formale Abläufe
Vor jeder Psychotherapie müssen Sie als gesetzlich versicherter Patient mindestens eine psychotherapeutische Sprechstunde aufsuchen, die jeder Therapeut mit Kassenzulassung anbieten muss. Hier erfolgt eine Beratung und ggf. die Indikationsstellung zur Kurz- oder Langzeitpsychotherapie/Akuttherapie.
Die Indikationsstellung zur Psychotherapie bedeutet leider nicht automatisch, dass auch zeitnah freie Therapieplätze zu denen von Ihnen gewünschten Terminen vorhanden sein müssen. Da ein Termin meist 50 Minuten dauert, ist die Anzahl an Patienten, die pro Woche behandelt werden können leider begrenzt.

Vor einer Kurzzeit - oder Langzeitpsychtotherapie müssen mindestens zwei, maximal vier probatorische Sitzungen (Probesitzungen) stattfinden. Im Anschluss daran ist es dann erforderlich, dass gesetzlich Versicherte einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen. Anderweitig versicherte Patienten müssen eine Kostenübernahme durch ihren Krankenversicherer klären.

Eine Akuttherapie mit bis zu 24 x 25 Minuten Therapiezeit kann direkt im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde stattfinden und muss bei der gesetzlichen Krankenkasse angezeigt werden. Im Anschluss an eine Akuttherapie ist es möglich eine weitere Psychotherapie bei gegebener Indikation zu beantragen. Dabei ist zu beachten, dass die bereits stattgefundenen Sitzungen auf das Kontingent angerechnet werden.

Zwischen Patient und Psychotherapeut muss gemäß gesetztlicher Vorgaben ein Therapievertrag geschlossen werden, der die Rechte des Patienten und des Therapeuten regelt. Zudem müssen eine Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung (z. B. die Dokumentation der Therapien etc.), eine Honorarausfallvereinbarung und eine Honorarvereinbarung (welcher Kostenträger) abgeschlossen werden.




 
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